Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Schweinebesamungsstation Weser-Ems e.V., 49661 Cloppenburg-Bethen
Präambel
Die Erfüllung des Schweinebesamungsvertrages setzt ein Vertrauensverhältnis
zwischen der Schweinebesamungsstation Weser-Ems
e.V. und dem Landwirt voraus und erfordert
eine enge partnerschaftliche
Zusammenarbeit zwischen beiden Vertragsparteien.
1.
Der Geschäftsbetrieb der Schweinebesamungsstation Weser-Ems
e.V beschränkt sich ausschließlich
auf den Kreis ihrer Mitglieder. Sie
hat sich dabei im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben
zu bewegen.
Besamungen sowie der Verkauf von Sperma erfolgen daher überwiegend
gegenüber Mitgliedsbetrieben.
Die Aufnahme aIs Mitglied der Schweinebesamungsstation Weser-
Ems e.V. erfolgt durch
lnanspruchnahme der ersten Dienstleistung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage
und Inhalt
sämtlicher unserer gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen
bezüglich
Besamung und Verkauf von Sperma zu unseren
Mitgliedern.
Eine etwaige abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingung
unseres Vertragspartners wird von
uns nicht akzeptiert und hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei
denn, wir haben der Geltendmachung der anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen
Fassung sind in dem jeweiligen gültigen Schweinebesamungskatalog
der Schweinebesamungsstation Weser-Ems e.V. abgedruckt und
damit jedem Mitglied zur Kenntnisnahme gegeben.
2.
Die mündliche, fernmündliche, schriftliche oder fernschriftliche/elektronische
Anmeldung zur Besamung oder zur Bestellung von Sperma
seitens unseres Mitglieds ist
verbindlich. Der Vertrag mit der Schweinebesamungsstation
Weser-Ems e.V. kommt mit
der Durchführung
der Besamung bzw. der Lieferung des Spermas zustande. Inhalt des
so zustande gekommenen Vertrags sind auch unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
3.
Alle Sauen, die zur Besamung kommen, müssen unverwechselbar
gekennzeichnet sein oder
aber – auf Kosten des Mitglieds – durch
den Beauftragten der Schweinebesamungsstation
Weser-Ems e.V.
gekennzeichnet werden, soweit dieser die Besamung durchführt.
Zudem verpflichtet sich das Mitglied, für jeden Auftrag nur gesunde
Tiere zur Besamung
vorzustellen und je nach Bedarf eine Hilfskraft
zur Verfügung zu stellen.
4.
Die Schweinebesamungsstation Weser-Ems e.V. sichert die Richtigkeit
der Angaben über die Abstammung des Ebers sowie das Produktionsdatum
der jeweiligen Spermaportion zu.
Sie sichert darüber hinaus
eine ordnungsgemäße Samengewinnung zu. Im Übrigen liefert
die Schweinebesamungsstation Weser-Ems e.V. eine Spermaqualität
mittlerer Art und Güte.
5.
Wird die von der Schweinebesamungsstation Weser-Ems e.V. zu erbringende
Leistung aus
Umständen, die bei Vertragsabschluss für die
Schweinebesamungsstation Weser-Ems e.V.
nicht vorhersehbar
waren und die sie auch nicht zu vertreten hat, erheblich erschwert,
gefährdet, beeinträchtigt oder ganz unmöglich, so können sowohl die
Schweinebesamungsstation
Weser-Ems e.V. als auch das jeweilige
Mitglied den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Schweinebesamungsstation
Weser-Ems e.\/.
für die von ihr bereits erbrachten oder bis zur Beendigung
noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Vergütung
bzw. Entschädigung vom Mitglied verlangen.
6.
a) Ansprüche wegen Befruchtungsunfähigkeit des eingesetzten Spermas
hat das Mitglied innerhalb
eines Monats nach der Besamung
gegenüber der Schweinebesamungsstation Weser-Ems e.V.
geltend
zu machen.
Nach Ablauf der vorgenannten Monatsfrist ist das Mitglied zur Geltendmachung
der Ansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der
Schweinebesamungsstation Weser-Ems e.V. kann hinsichtlich
einer Vertragsverletzung eine Arglist vorgeworfen werden.
Das Mitglied trifft die volle Beweislast für sämtliche Voraussetzungen
eines
Gewährleistungsanspruches. Es hat darüber hinaus für
eine ordnungsgemäße Lagerung des
an das Mitglied gelieferten
Spermas und für die Nichtüberschreitung des Einsatzzeitraumes
des Spermas selbst zu sorgen. Die Schweinebesamungsstation
Weser-Ems e.V. übernimmt daher
für solch eine nicht ordnungsgemäße
Lagerung oder zu späten Einsatz des Spermas entstehenden
Schäden beim Kunden keinerlei Haftung.
b) Für vom Mitglied fristgemäß angezeigter und von der Schweinebesamungsstation
Weser-Ems e.V.
zu vertretender Mängel leistet
die Schweinebesamungsstation Weser-Ems e.V. nach ihrer Wahl
Gewähr durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung.
Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung
trotz zweimaliger
Aufforderung und Fristsetzung seitens des Mitglieds fehl, kann
das Mitglied
Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom
Vertrag verlangen. Sein Rücktrittsrecht entfällt
jedoch bei Vorliegen
einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit seitens der
Schweinebesamungsstation
Weser-Ems e.V., insbesondere bei geringfügigem
Mangel.
Neben dem Verlangen nach Rücktritt vom Vertrag kann das Mitglied
keinen Schadensersatz wegen des Mangels geltend machen.
Verlangt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
so steht dem Kunden dieser
nur bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten zu, wobei dieser Schadensersatzanspruch
auch
nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
grenzen wird. Die Beschränkung des Schadensersatzes gilt jedoch
nicht, wenn die Schweinebesamungsstation Weser-Ems e.V.
die Vertragsverletzung vorsätzlich verursacht hat.
Die vorstehenden Gewährleistungsregelungen
gelten auch bei
Handeln eines Ausführungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters
der Schweinebesamungsstation Weser-Ems e.V..
c) Die Ansprüche des Kunden wegen der nicht vertragsgemäßen Erbringung
der Leistung insbesondere wegen Mängel der Leistung
verjähren innerhalb eines Jahres, soweit die Ansprüche des Mitglieds
nicht bereits deswegen ausgeschlossen sind, weil das Mitglied
die Anzeigefrist von einem Monat nicht eingehalten hat. Die
Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der Durchführung der Besamung
des Tieres des Kunden bzw. dem Eingang der Spermalieferung
beim Mitglied.
Die Verjährungsfrist gilt auch für Schadensersatzansprüche des
Mitglieds, soweit der Schweinebesamungsstation Weser-Ems e.V.
nicht Vorsatz oder grobes Verschulden vorgeworfen
werden kann.
d) Hat das Mitglied der Schweinebesamungsstation Weser-Ems
e.V. schuldhaft keine Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben
oder die Durchführung der Nacherfüllung schuldhaft unmöglich
gemacht, erlischt der Gewährleistungsanspruch des Mitglieds.
7.
a) Die Berechnung der Leistung der Schweinebesamungsstation
Weser-Ems e.V. erfolgt nach der
jeweils gültigen Preisliste, die im
jeweils gültigen Schweinebesamungskatalog veröffentlicht ist.
b) Der Leistungspreis ist sofort nach Vollbringung der Leistung fällig
und in bar oder per Lastschrift
zu zahlen. Zahlungsanweisungen,
Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher
Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen.
8.
a) Die ganz oder teilweise Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner
Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Vielmehr soll an die ganz oder teilweise unwirksame Regelung
eine Regelung treten,
deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen
möglichst nahe kommt.
b) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung. Die Heranziehung
der internationalen Kaufrechtsgesetze,
insbesondere des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Für Mitglieder, die Vollkaufleute, juristische Personen
des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen
sind, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand 49661 Cloppenburg.
Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung.
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